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: Verstehen muss man das nicht, aber die Stadt Kökn macht das nicht absichtlich so. Die ihr vorgeschaltete Rechtsaufsichtsbehörde hat ihr praktisch befohlen, das Geld nicht einfach zurück zu erstatten, sondern erst auf Antrag. Über Sinn und Unsinn einer solchen Anordnung sollte man lieber nicht nachdenken, aber sie ist nunmal so ergangen.