Köln (dpa) - Der Kölner Stadtrat hat den Weg freigemacht, um Hunderttausenden Autofahrern zu Unrecht kassierte Bußgelder zurückzuzahlen. Am Dienstagabend stimmte der Rat einem «freiwilligen Ausgleichsprogramm» zu, mit dem die Betroffenen entschädigt werden können. Um ihr Geld zurückzubekommen, ...

Kommentare

(13) Photon · 15. Februar 2017
Ich habe noch immer nicht verstanden, was das mit "freiwillig" zu tun hat. Ich dachte, wir leben in einem Rechtsstaat. An geltendes Recht muss sich also der Bürger ebenso halten wie ein Politiker, Beamter, ... aber auch Institution und Stadt. Wenn jemand nun zu Unrecht Geld fordert, dieses womöglich sogar pfändet, ist es dann nicht auch die Pflicht, es im Falle der Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Forderung mindestens zurück zu zahlen (evtl sogar mit Zinsen)?
(12) webstarmedia.eu · 15. Februar 2017
Haben die immer noch nicht bezahlt?
(11) lutwin52 · 14. Februar 2017
Die Punkte in Flensburg? Was ist damit? Alle Nachrichten bisher waren, dass da nichts passiert. Posse ist ein süßer Ausdruck für eine solche Schweinerei.
(10) k155682 · 14. Februar 2017
Meine 10 Euro werde ich anfordern, schon aus Prinzip. Aber was macht derjenige der das "Knöllchen" bezahlt hat und das Schreiben weggeworfen hat?
(9) k489239 · 14. Februar 2017
Klare Prozesse helfen,solche Fehler zu vermeiden.Man muss das mit dem Verkehrsschild klären,bevor man blitzt.
(8) galli · 14. Februar 2017
@6 ist nicht nur in Köln so.In CB wurden zu Unrecht Abwasseranschlusgebühren verlangt.Rückzahlung nur auf Antrag.
(7) Faroul · 14. Februar 2017
Der Sinn des Unsinns ist doch klar: nicht alle Betroffenen werden das realiseiren oder überhaupt mitbekommen, daß sie ihr Geld zurückbekommen können. Entsprechend verbleibt Geld in der Kasse, mit dem man zB. den Verwaltungsaufwand (teilweise) bezahlen kann.
(6) Mehlwurmle · 14. Februar 2017
@4 : Verstehen muss man das nicht, aber die Stadt Kökn macht das nicht absichtlich so. Die ihr vorgeschaltete Rechtsaufsichtsbehörde hat ihr praktisch befohlen, das Geld nicht einfach zurück zu erstatten, sondern erst auf Antrag. Über Sinn und Unsinn einer solchen Anordnung sollte man lieber nicht nachdenken, aber sie ist nunmal so ergangen.
(5) Roseausk · 14. Februar 2017
wehe der einfache Bürger muss etwas bezahlen, dann sind sie schnell dabei, aber umgekehrt?
(4) setto · 14. Februar 2017
"Die Betroffenen müssen dann noch ein Online-Formular ausfüllen." In der Hoffnung das weniger zurückfordern wie gezahlt haben. Die haben doch die Unterlagen dafür, warum sollen die Betroffenen dann erst zurückfordern müssen.
(3) webstarmedia.eu · 14. Februar 2017
Hoffentlich stürzt der Großrechner nicht ab wenn 400.000 Personen das Online Formular ausfüllen, wer echt ne Panne 😉
(2) Werter · 14. Februar 2017
Nichts ungewöhnliches, Ich wurde mal abgeschleppt ohne das dort ein Parken verboten Schild stand. Das Schild wurde erst am selben Tag aufgestellt an dem ich abgeschleppt wurde. Nur wie soll man das beweisen?! Die Aussage von 20 Autofahrern die dort auch geparkt hatten reicht ja nicht aus..
(1) esKa · 14. Februar 2017
Wie war das? Bei dem erhalt von Punkten in Flensburg, soll ein "Gnadengesuch" her?
 
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