Oldenburg (dpa) - Wegen der Morde des Ex-Krankenpflegers Niels Högel müssen sich sieben Verantwortliche und Mitarbeiter der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst vor Gericht verantworten. Ihnen wird in unterschiedlichem Umfang Tötung, versuchte Tötung oder Beihilfe zur Tötung jeweils durch Unterlassen ...

Kommentare

(3) mesca · 17. Februar 2022
Naja, als wenn ich als Vorgesetzter meiner Fürsorge- und Kontrollpflicht nachkomme, dann muss mir sowas doch auffallen!
(2) deBlocki · 17. Februar 2022
@1 Wenn man ihnen explizites Wissen nachweisen kann, ja. Aber so liest sich der Artikel irgendwie nicht.
(1) Grizzlybaer · 17. Februar 2022
Wenn die Vorgesetzten von seinen Taten wussten, sind sie natürlich mitschuldig.
 
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