@
18
Wann man mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, hängt vom Geburtsjahr ab. Ab Geburtsjahr 1964 (und später) kann man mit 65 in Rente gehen. Wenn man den Renteneintritt von den Beitragsjahren abhängig machen würde und z.B. 45 Beitragsjahre als Grenze für eine abschlagsfreie Rente festlegen würde, könnte ein Handwerker, der mit 15 in den Beruf gestartet ist, tatsächlich mit 60 in Rente gehen, während der Akademiker, der erst mit 25 gestartet ist, erst mit 70 gehen könnte.