Klarheit auf der Speisekarte: Neues Tierhaltungslogo auch für die Gastronomie geplant
Der Vorstoß der rot-grünen Minderheitskoalition bringt Bewegung in die Transparenzoffensive für tierische Erzeugnisse: Nachdem bereits in Supermärkten ab Mitte 2025 ein staatliches Tierhaltungslogo für Fleisch verpflichtend wird, plant die Koalition nun eine Ausweitung dieser Kennzeichnungspflicht auf die Gastronomie.
Konkret sollen Speisekarten und Preisverzeichnisse bei Gerichten mit Schweinefleisch künftig Informationen zur Haltungsform der verwendeten Tiere enthalten, wie einem Gesetzentwurf von SPD und Grünen zu entnehmen ist. Renate Künast, Ernährungsexpertin der Grünen, unterstrich den Mehrwert dieses Vorhabens: Es fördere sowohl die Transparenz für die Verbraucher als auch die Planungssicherheit für die Landwirte.
Insbesondere jenen, die hohe Standards einhalten, soll es ermöglicht werden, ihre Produkte auch im Gastronomiebereich angemessen zu vermarkten. Laut Gesetzentwurf erhalten damit Gäste die Möglichkeit, bewusstere Entscheidungen über die Haltungsbedingungen der Tiere, deren Fleisch sie konsumieren, zu treffen.
Der Entwurf sieht außerdem digitale Optionen zur Erleichterung der Kennzeichnung vor. Während die Einbringung des Entwurfs für den 20. Dezember geplant ist, bleibt die Zukunft des Vorhabens aufgrund der bevorstehenden Neuwahlen im Februar ungewiss.
Nach dem Ende der Ampel-Koalition mangelt es SPD und Grünen an einer Mehrheit im Parlament. Künast rief sowohl die Union als auch die FDP dazu auf, die Arbeiten fortzuführen und den Weg für mehr Klarheit auf den Speisekarten zu ebnen.
Ursprünglich war die Einführung der ausgeweiteten Kennzeichnungspflicht schon unter der Ampel-Koalition angedacht. Für inländische Erzeugnisse, insbesondere frisches Schweinefleisch im Handel, tritt das System der Tierhaltungsstufen, das von gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu Bio-Standards reicht, im August 2025 in Kraft.

