Berlin (dpa) - Eltern können in der Corona-Krise auf eine längere Zahlung von staatlichem Lohnersatz hoffen, wenn sie wegen halbgeschlossener Schulen oder eingeschränktem Kitabetrieb nicht zur Arbeit können. Nach CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach sich am Montag auch CSU-Chef Markus Söder ...

Kommentare

(36) naturschonen · 19. Mai 2020
@33, 34 da bin ich ganz mit dir, die Kinder vermissen ihre sozialen Kontakte, freuen sich über geöffnete Spielplätze/Schulen und sogar auf einen geordneten Unterricht - selbst wenn einige Schulen das technisch hinbekommen, den Unterricht online zu organisieren, es ist höchste Konzentration nötig, dann muss man sich immer zu- und abschalten lassen, ist selbst für Erwachsene anstrengend
(34) AS1 · 19. Mai 2020
Denn nicht nur die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Haushalte sind ja gravierend, auch die sozialen Folgen für Kinder und Jugendliche sind sicher nicht zu verachten. Gerade in dem Altersband, indem die Peer-Group besonders wichtig ist, womöglich monateweise auf direkte Sozialkontakte verzichten zu müssen, ist sicher kein Zuckerschlecken.
(33) AS1 · 19. Mai 2020
Vielleicht sollte man doch die Alternative ins Auge fassen und Schulen und Kitas wieder komplett öffnen. Es gibt ja einige Experten, die aus den bisher vorliegenden Studien dafür plädieren: <link>
(32) k293295 · 19. Mai 2020
@30: Und wie passt das 2-Schichtsystem dann zu deiner exorbitanten Lohnkürzung (2800 € -> 1600 €)? Das IST doch Kurzarbeit! Echt, du kriegst dir einen unmöglichen Blödsinn her, wobei dir hier schon VIER Leute widersprochen haben, weil's einfach mit der Realität NIX zu tun hat sondern ausschließlich dummes Geschwurbel ist. @31: Nebenbei steht in derr News, dass darüber nachgedacht wird, die "Lohnfortzahlug" bis Jahresende auszudehnen. Aber nein, du stürzt Betroffene lieber in die Verzweiflung.
(31) naturschonen · 19. Mai 2020
verlieren ihren Job, da diese 2-Schichten bis mindestens Jahresende laufen, also eine Lohnfortzahlung nichts bringt. Sie müssen in einen anderen Job, der halt nicht durch Kurzarbeitergeld aufgestockt wird, sondern enorme Einbussen bedeuten wegen der verkürzten Arbeitszeit, damit die Kinder betreut werden können.
(29) crochunter · 19. Mai 2020
@27 Dann hat das Betreffende Unternehmen sicherlich Kurzarbeit beantragt und der Vater bekommt statt 2800€ Brutto (mit ca. 1850€ ) nun 1600€ Butto (ca. 1180€ ) + 448€ Kurzarbeitergeld, also insgesamt 1628€. Das sind ca. 88% vom ursprünglichen Lohn oder 250€ weniger. Ich glaub nicht, dass das ihn zum Aufstocker macht.
(25) naturschonen · 18. Mai 2020
@24 es gibt halt trotzdem welche und wir reden nicht nur von Kita, sondern auch von Schulen..
(24) setto · 18. Mai 2020
@23 bei einer Öffnungszeit von 8-12.30 Uhr sind schon 20 h die Woche schwierig zu erreichen, denn in den wenigsten Fällen ist die Kita direkt neben dem Arbeitsplatz
(22) k293295 · 18. Mai 2020
@19: Zu nem Minijob gehört die Lohn-Obergrenze von 450 € pro Monat genauso wie die Obergrenze von 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. Per Gesetz. @20: Der Minijob ist das Einzige, was sich bei den von dir in #14 angegebenen Kita-Öffnungszeiten machen ließe. Es gibt durchaus Fachkräfte auf Minijob, aber die sind natürlich nicht die Regel.
(21) Wasweissdennich · 18. Mai 2020
@2 ich habe geschrieben 20 h insgesamt also pro Monat und einen Minijob haben ist doch quasi für jeden gut um 450 Euro steuerfrei nebenbei zu bekommen, es muss ja auch nicht der einzige Job sein
(20) naturschonen · 18. Mai 2020
@19 also bei 20 h/Woche und Mindestlohn pro Stunde kommt man auf etwas über 800 €/Monat brutto, was also soll diese Minijob-Diskussion hier, die ist irgendwie fehl am Platze, schon ganz und gar bei Fachkräften, die einfach nur wenige Stunden arbeiten können der Kinder wegen...
(19) Wasweissdennich · 18. Mai 2020
@18 das "maximal" hatte schon seinen Sinn, sicherlich sollte man für 450 Euro nicht mehr als ca. 20 h insgesamt arbeiten aber diese Gehälter kann eben nicht jeder durchsetzen
(18) naturschonen · 18. Mai 2020
@15 so billig sind gelernte Kräfte dann doch nicht
(17) k293295 · 18. Mai 2020
@16: Ja, klar! Deswegen ist diese Lohnfortzahlung doch bei den Arbeitgebern so vahasst. Die wollen ihre Arbeitnehmer in Arbeit haben, nicht daheim ohne Home Office.
(16) toyo · 18. Mai 2020
@15 ich denke es geht um Eltern, die einen Job haben und derzeit unbezahlten Urlaub, Urlaub, Lohnfortzahlung oder was auch immer in Anspruch nehmen, um zu Hause zu betreuen. Nicht um Elternteile die einen Job suchen.
(15) k293295 · 18. Mai 2020
@14: Das reicht für nen 450-€-Job (max. 15 Std. pro Woche) - allerdings mit sehr starrer Arbeitszeit, was Arbeitgebern gerade bei diesen Miijobs ja nicht besonders gefällt.
(14) naturschonen · 18. Mai 2020
@6 in vielen Orten gibt es Kinderbetreuung für alleinerziehende Eltern,allerdings nur von 8 bis 12:30 - damit kann man echt nirgends arbeiten
(13) crochunter · 18. Mai 2020
Das fällt denen aber früh ein. Die urspünglichen 6 Wochen sind zumindest bei den Kita Eltern vor 1 Woche abgelaufen. Seitdem € ?! Zumal die ersten 2 Wochen der Kita schließungen auch nicht abgedeckt wurden. Warum ist dies nicht, wie beim Kurzarbeitergeld rückwirkend und zeitlich unbefristet beschlossen worden? Bei der nächsten Welle fallen die Familien wieder direkt und mit Ansage aus dem Raster.
(12) toyo · 18. Mai 2020
@8 die gehen aber nicht im vollen Umfang zur Schule. Bei uns z.B. bis zu den Ferien 1x/Woche. Jeder Jahrgang hat 1 Tag/Woche. Und es sind nicht alle Kinder "Überflieger", die zu Hause selbständig alleine arbeiten können.
(11) k293295 · 18. Mai 2020
@10: Ich nehme mal an, Geraldino hat als Freiberufler bzw. Solo-Selbständiger sein Publikum bespaßt. Theoretisch ist er damit Hartz-4-berechtigt - egal ob "Künstler" oder nicht. Wenn er praktisch kein Hartz 4 beantragen will, ist das nicht Staates Schuld. Wenn er das seit 37 Jahren macht und keinerlei Rücklagen hat, wie will er jemals in Rente gehen?
(10) ircrixx · 18. Mai 2020
Allmählich geht mir bei all den Corona-Füllhörnern schon der Hut hoch! - Heut hab ich gelesen, wie ein fränkischer bekannter Künstler für Kinder, Geraldino, nach 37 Jahren erfolgreicher Arbeit vor dem kompletten Aus steht: Faktisches Berufsverbot, keine f.... Hilfe vom Staat. Nur Rumgeiere, wer denn Künstler sei und wer wie und warum Ansprüche haben könnte. Und die 50+ Schauspieler werden fleißig aus den Drehbüchern rausgeschrieben. Heißt wohl was?
(9) Marc · 18. Mai 2020
@6 vielleicht brauchen wir es ja auch NOCHMAL...ich hoffe nicht.
(8) storabird · 18. Mai 2020
@7 weil alle Geschäfte, sowie Hotels und Restaurants wieder öffnen dürfen und auch immer mehr Kinder wieder zur Schule können
(7) thrasea · 18. Mai 2020
@6 Wie kommst du darauf, dass viele Eltern jetzt wieder arbeiten können? Bei uns gibt es bisher nur Unterricht in Abschlussklassen (diese Schüler brauch aber keine Elternaufsicht mehr) und seit heute für 4. Klassen (allerdings nur ~3 Schulstunden pro Tag).
(6) storabird · 18. Mai 2020
Und das kommt jetzt auf wo viele Eltern wohl wieder arbeiten können.
(5) thrasea · 18. Mai 2020
@4 Richtig, die 67% sind sehr bescheiden. Ein weiterer Kritikpunkt.
(4) naturschonen · 18. Mai 2020
Die Lohnfortzahlung macht viele Eltern zu HartzIV-Empfängern, das sollte nicht sein
(3) thrasea · 18. Mai 2020
@1 Das führt nicht zu Unternehmenspleiten, weil Arbeitgeber die ausgezahlte Entschädigung von Behörden erstattet bekommt.
(2) thrasea · 18. Mai 2020
Eine Verlängerung um nur 4 Wochen ist willkürlich und zu wenig. Dann wissen die betroffenen Familien in 4 Wochen schon wieder nicht mehr, wie es weitergehen soll? Problematisch ist außerdem, dass Schulferien ausgeklammert sind. Es gibt für die Schulferien keinerlei Betreuungsangebote. Bisher waren ja nur 2 Wochen Osterferien, die man ggf. noch mit Urlaub überbrücken konnte. Wie soll das dann in den 6,5 Wochen Sommerferien gehen?
(1) Troll · 18. Mai 2020
Wenn das mal nicht zu noch mehr Unternehmenspleiten führt...
 
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