Kinderschänder muss sieben Jahre in Haft

Nürnberg (dpa) - Er gab sich als Polizist aus und lockte seine Opfer in den Keller - nun muss ein Kinderschänder aus Ingolstadt sieben Jahre in Haft. Im Prozess um den sexuellen Missbrauch von 80 Kindern in ganz Bayern hatte der Angeklagte am Donnerstag die Vorwürfe gestanden.

Der 41-Jährige räumte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein, Kinder, die überwiegend zwischen drei und zwölf Jahre alt waren, sexuell belästigt, missbraucht oder vergewaltigt zu haben.

Das Gericht sprach den Mann in 40 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Besitzes kinderpornografischen Materials schuldig. «Der Angeklagte leidet an einer nicht steuerbaren Triebkrankheit», sagte der Vorsitzende Richter. Er sei vermindert schuldfähig. Das Landgericht ordnete an, den Mann zeitlich unbefristet in einer psychiatrischen Anstalt unterzubringen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 41-Jährigen knapp acht Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte die Einsicht und den Therapiebedarf ihres Mandanten betont und weniger als sechs Jahre Haft verlangt.

Mit seinem Geständnis habe der Angeklagte den Kindern unangenehme Befragungen und ein Erscheinen vor Gericht erspart, sagte der Staatsanwalt. Er hatte dem 41-Jährigen vorgeworfen, seine Opfer an abgelegene Orte gelockt zu haben, um ihnen pornografische Bilder zu zeigen. Anschließend habe er sie gezwungen, sich auszuziehen und ihn anzufassen, schilderte der Staatsanwalt. Der Mann soll die Kinder auch nackt fotografiert und manche von ihnen vergewaltigt haben. Die Übergriffe sollen im Zeitraum von 1995 bis 2008 in ganz Bayern stattgefunden haben.

Nach den Angaben von Polizisten, die als Zeugen aussagten, hatte der Angeklagte seine Opfer meistens in Keller gelockt und sich in mehreren Fällen mit einer Polizeimütze als Beamter ausgegeben. Außerdem habe er vielen Opfern eine abgeklebte Taucherbrille aufgesetzt. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen, in mehreren Fällen jedoch zu Oralverkehr.

Spermaspuren an der Kleidung von Opfern und eine freiwillige Speichelprobe des Angeklagten identifizierten den Ingolstädter in mehreren Fällen eindeutig als Täter.

Prozesse / Kriminalität
09.07.2009 · 18:02 Uhr
[19 Kommentare]
 
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