Auckland (dpa) - Der umstrittene deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom und drei seiner Mitarbeiten dürfen in die USA ausgeliefert werden. Das entschied das oberste Gericht in Neuseeland. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen ehemaligen Kollegen ...

Kommentare

(2) tastenkoenig · 20. Februar 2017
Tja, Al Capone hat man wegen seiner Steuern drangekriegt … gut, der Vergleich hinkt hier und da ^^
(1) Eisenhower · 20. Februar 2017
Oh, da haben sie aber einen netten "Ausweg" gefunden "zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges". Wenn das eine nicht passt (geht), dann halt etwas anderes ... mal gespannt, wie das jetzt weiter geht. War ja in den letzten Jahren schon ein hin und her ...
 
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