Berlin (dts) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hält die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit zur Spende von Gesundheitsdaten für unzulässig. "Die Datenspende ist in der angedachten Form datenschutzrechtlich nicht abgedeckt", sagte Kelber ...

Kommentare

(7) Mehlwurmle · 02. April 2020
Ich denke auch, dass es für den Normalbürger faktisch unmöglich ist, die Kosequenzen aus einer Einwilligung wirklich abzuschätzen.
(6) Sonnenwende · 01. April 2020
Ist auf jeden Fall gut, dass eine mal was dagegen sagt, im Moment bekommt man ja fast den Eindruck, alle Politiker wollen eine Tracking-App.
(5) K10056 · 01. April 2020
Hat mit Corona ausnahmsweise mal nichts zu tun. Der Entwurf stammt aus dem letzten Jahr und schon damals war eigentlich klar, dass das mit der DSGVO nicht zu machen ist in der angedachten Form.
(4) Marc · 01. April 2020
Jetzt wird im Schatten von Corona versucht den einen und anderen Damm brechen zu lassen...
(3) AS1 · 01. April 2020
@2 Das ist der springende Punkt. Die DSGVO schreibt vor, daß eindeutig klar sein muß, für was konkret die erhobenen Daten verwendet werden. Das ist in dem Gesetzentwurf eindeutig nicht so. Und daß automatisch damit auch Dritte betroffen sind, geht gar nicht.
(2) k63932 · 01. April 2020
@1: Facebook sagt zumindest ganz klar, was sie mit den Daten machen. Das das quasi alles ist sei mal dahingestellt. Das was die Bundesregierung vorhat ist ein noch viel weiter gehender Freibrief - sowohl von der Intensität der Daten als auch von der Verbreitung her. Zumal wenn da einmalig zugestimmt wird sämtliche in Zukunft anfallende Daten weitergegeben. Und wie lange die "Spende" wirklich freiwillig sein wird ist auch sehr fraglich. D schafft doch noch nichtmal die digitale Patientenakte.
(1) Grizzlybaer · 01. April 2020
Aber wenn ich freiwillig meine daten bei Facebook und anderen Diensten angebe, dann ist der Herr einverstanden?
 
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