Keine Verkehrssicherungspflicht in vier Metern Höhe
18. September 2024, 09:24 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 18.09.2024 (lifePR) - Bei einem Feldweg muss die Gemeinde nicht auch den Luftraum bis zu vier Metern freihalten, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Vielmehr müsse ein Traktorfahrer mit einem Aufbau von über drei Metern Höhe den Weg ordentlich ausleuchten, um herunterhängenden Ästen ausweichen zu können (Az.: 1 U 20/23).
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