Frankfurt/Main (dpa) - Im Schadenersatzprozess zwischen TV-Moderator Jörg Kachelmann und seiner Ex-Geliebten ist kein schnelles Ende in Sicht. Das Frankfurter Landgericht räumte den beiden Parteien eine Frist für weitere schriftliche Stellungnahmen ein. Am 17. Dezember will die Kammer verkünden, wie ...

Kommentare

(8) steffi2009 · 31. Oktober 2013
@7 ja ist leider so. und damit kein falsches bild entsteht, ich bin kein kachelmann hasser. im gegenteil, habe mich über seinen freispruch gefreut, weil ich auch irgendwie den verdacht hatte, das sich eine abservierte geliebte rächen wollte. aber genauso gut, könnte was dran sein. leider sinkt aber immer mehr die glaubwürdigkeit von tatsächlichen vergewaltigen frauen
(7) Hebalo10 · 31. Oktober 2013
@6, ob Kachelmann, Andreas Türck vor 8 Jahren, der Lehrer, welcher nach sechs Jahren rehabilitiert wurde oder jener Vater jüngst, dessen Tochter ihn fälschlich der Vergewaltigung bezichtigte - die Bilder gleichen sich. Und es ist egal, ob man rehabilitiert wurde oder nicht, der gute Ruf ist in jedem Fall dahin. Das Schlimme: wirklichen Vergewaltigungsopfern wird immer weniger geglaubt, weil es Frauen gibt, die auf diesem Weg Rache nehmen wollen.
(6) steffi2009 · 30. Oktober 2013
@5 wo kann er angeben? so viel ich weiss, hat er keinen fuss mehr fassen können und er wird es auch nicht mehr. und man unterscheidet schon, ob freispruch, weil jemand tatsächlich unschuldig oder freispruch aus mangel an beweisen (sonst würde es ja generell kein „in dubio pro reo“ geben) selbst dein link sagt : Häufig wird ein Freispruch aus Mangel an Beweisen als Freispruch zweiter Klasse tituliert. und das zurecht, weil es eben so ist
(5) Hebalo10 · 30. Oktober 2013
@4, man unterscheidet gar vieles und viele falsche Meinungen entstehen durch Unwissenheit und der "deutsche Sprachgebrauch" macht aus diesem Märchen nunmal keine Wahrheit. Kachelmann gilt vor jedem Gericht als "Unschuldig". Und er kann überall angeben: "Freispruch", ohne irgendwelche Einschränkungen.
(4) steffi2009 · 30. Oktober 2013
@3 und trotzdem im zweifel für den angeklagten. er ist NICHT freigesprochen worden, weil die anschuldigung falsch war bzw. weil er unschuldig war. ist zwar in der dt. prozessordnung nicht vorgesehen, das es 1. und 2. klasse gibt, aber im deutschen sprachgebrauch unterscheidet man das schon.
(3) Hebalo10 · 30. Oktober 2013
@2, Freispruch ist Freispruch, rein juristisch gibt es keine Freisprüche 1. und 2. Klasse. Ob die Unschuld des Angeklagten erwiesen ist oder die Beweise für seine Schuld fehlen, beides ändert nichts an seiner Stellung als Unschuldiger. <link>
(2) steffi2009 · 30. Oktober 2013
@1 wurde er wirklich falsch beschuldigt? er wurde ja nur *aus mangel an beweisen* freigesprochen und nicht, weil anschuldigung falsch war. ein freispruch 2. klasse
(1) Dackelmann · 30. Oktober 2013
der kachelmann hat recht wer einen anderen mit Absicht falsch beschuldigt um daraus Profit zu schlagen muss halt auch damit rechnen auf Schadensersatz verklagt zu werden und sie kann von Glück reden das er nur die Kosten für die Gutachten wieder haben will.
 
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