Kein Raum für "Greenwashing": EU will irreführende Umweltaussagen verbieten
Das EU-Parlament hat grünes Licht für ein Vorhaben gegeben, das die Verwendung umweltbezogener Aussagen ohne Nachweis der Umweltverträglichkeit von Produkten verbietet. Mit diesem Schritt soll das sogenannte "Greenwashing", also das Verkaufen von Produkten, die umweltfreundlicher dargestellt werden als sie in Wirklichkeit sind, deutlich eingeschränkt werden.
Künftig sollen nur noch Nachhaltigkeitssiegel zulässig sein, die entweder auf anerkannten Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden genehmigt wurden. Der Grund dafür ist, dass diese Siegel bisher oft nicht vergleichbar sind und es schwierig ist, die tatsächliche Umweltverträglichkeit von Produkten nachzuprüfen. Die EU möchte Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführendem Marketing schützen.
Neben irreführenden Umweltaussagen sollen auch Behauptungen über die Haltbarkeit von technischen Produkten verboten werden, wenn sie nicht bewiesen werden können. Zudem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte erst dann austauschen müssen, wenn es wirklich nötig ist und nicht aufgrund von vorzeitigen Aufforderungen, beispielsweise bei Druckerpatronen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte die Entscheidung und betonte, dass immer mehr Menschen einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten möchten. Allerdings würden sie oft durch zweifelhafte Umweltversprechen in die Irre geführt. Die neuen Regeln sollen es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, sich auf die Angaben zu verlassen. Zudem sei es sowohl für die Umwelt als auch für den Geldbeutel von Vorteil, Produkte länger zu nutzen.
Die Einigung auf dieses Vorhaben wurde bereits zwischen den Europaparlaments-Unterhändlern und den EU-Ländern erzielt. Die Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen, bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann. Diese Zustimmung gilt jedoch als Formsache. Anschließend haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (eulerpool-AFX)

