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17: Korrekt. Allerdings hat der BHG klargemacht, dass der Mordparagraf nur in seltenen und extremen Ausnahmefällen in Betracht kommt. Und die Verurteilung wegen Mordes wurde nur gegen den Fahrer bestätigt, nicht gegen die anderen Teilnehmer des Rennens. Aber ich stimme zu, dass die Staatsanwaltschaft schon seriös einschätzen können wird, ob sie mit einer Mordanklage durchkommt.