Hofheim (dpa) - Kehrtwende nach mutmaßlichem Autorennen mit Todesopfer auf der A66: Ermittler haben den Mordvorwurf gegen die Fahrer von drei Sportwagen fallen gelassen. Die beiden Männer im Alter von 29 und 26 Jahren seien nach einer Woche in Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß, sagte die ...

Kommentare

(18) oells · 18. Oktober 2020
@17: Korrekt. Allerdings hat der BHG klargemacht, dass der Mordparagraf nur in seltenen und extremen Ausnahmefällen in Betracht kommt. Und die Verurteilung wegen Mordes wurde nur gegen den Fahrer bestätigt, nicht gegen die anderen Teilnehmer des Rennens. Aber ich stimme zu, dass die Staatsanwaltschaft schon seriös einschätzen können wird, ob sie mit einer Mordanklage durchkommt.
(17) Chris1986 · 18. Oktober 2020
@15 Mord wird immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. @9 Es wurden bereits Fahrer illegaler Rennen wegen Mordes verurteilt. Zum Thema: Die Staatsanwaltschaft wird schon seriös einschätzen können ob man mit einer Mordanklage durchkommt. Nichtsdestotrotz hoffe ich natürlich auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
(16) Troll · 18. Oktober 2020
Grundsätzlich kann ein illegales Autorennen, bei dem jemand tödlich verunglückt, schon als Mord angesehen werden. Allerdings muß man da die Gesamtumstände betrachten, über die hier leider nichts veröffentlicht wurde. Ich denke mal, Polizei und Staatsanwaltschaft werden im Rahmen ihrer Ermittlungen die Täter und Zeugen befragt haben und Spuren ausgewertet haben, so daß sich im vorliegenden Fall vermutlich kein Mordvorwurf erhärtet hat. Schade, daß wieder nur sehr oberflächlich berichtet wird.
(15) Devil-Inside · 18. Oktober 2020
Gibt es Statistiken, welche Strafe im Durschschnitt für Mord oder Totschlag verhängt wurde? Wenn man das ins Verhältnis setzt zu z.B. Steuerhinterziehung, was wiegt dann schwerer in der Realität, nicht nach kann, könnte und bis zu.
(14) Wesie · 18. Oktober 2020
Super! Ist ja echtes Zeichen an diese Schwachköpfe!
(13) Urxl · 18. Oktober 2020
@12: Stimmt alles, was du sagst. Nur ist Mord mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft. Und die sind doch offenbar nicht erfüllt.
(12) RicoGustavson · 18. Oktober 2020
@8: Das waren keine Raser sondern die haben auf der Autobahn ihr eigenes Rennen veranstaltet. Dafür gibt es z.B. den Nürburgring oder den Sachsenring, da kann ich mein eigenes Leben für den Rausch der Geschwindigkeit riskieren!
(11) tastenkoenig · 18. Oktober 2020
das juristische Stichwort ist "bedingter Vorsatz" oder "Eventualvorsatz", die Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ist ausgesprochen schwierig <link>
(10) rotherhund · 18. Oktober 2020
wer sows macht nimmt billigend in kauf das andere beteiligt werden, ebenso wie denen bewusst sein muss, das sie ihr eigenes aufs spiel setzten. ein auto ist ein potenzielles mordinstrument, (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
(9) oells · 18. Oktober 2020
@7: In punkto Toleranz stimme ich absolut zu, auch dass "billigend in Kauf [genommen wird,] dass Menschenleben gefährdet werden ist sicherlich richtig. Ob das juristisch gesehen mit "Mordabsicht" gleichzusetzen ist, wage ich zu bezweifeln.
(8) Urxl · 18. Oktober 2020
@7: Null Tolleranz, da stimme ich dir zu. Aber für einen Mord muss eine Absicht vorliegen, kein billigend in Kauf nehmen. Die sind doch nicht über die Autobahn gerast, um jemanden umzubringen.
(7) RicoGustavson · 18. Oktober 2020
@2,3: Wenn es sich um ein illegales Rennen im öffentlichen Straßenverkehr handelt, nehmen es die Teilnehmer billigend in Kauf dass Menschenleben gefährdet werden! Und da muß die Toleranz Null % sein!
(6) k491111 · 18. Oktober 2020
Ich bin sehr gespannt, was dabei rauskommt. Ich finde eine mehrjährige Freiheitsstrafe für alle Beteiligten ist schon ein Muss und danach lebenslange Bewährung mit Führerscheinentzug.
(5) amitiger24 · 18. Oktober 2020
@1 Es kann zum Beispiel Totschlag sein, mindestens aber grob fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge. Und das ist auch nicht lustig
(4) flowII · 18. Oktober 2020
mord mit verwahrung ist doch die hoechste strafe. ... waere interessant wer mit vorsatz ohne maske durch einen bahnhoflaeuft, der schon positiv ist .... die diskusion gabs auch schon mal in den 80 bei hiv
(3) oells · 18. Oktober 2020
Bin kein Jurist, verstehe aber irgendwo schon, dass wahrscheinlich kein Mensch ein Autorennen fährt mit dem Ziel, einen anderen Menschen zu töten. Nichtsdestotrotz ist die Raserei unverantwortlich und sollte entsprechend hart bestraft werden, wenn jemand zu Tode oder dauerhaft schwer zu schaden kommt (z.B. gelähmt wird).
(2) Urxl · 18. Oktober 2020
@1: Naja, auch wenn es ganz populär ist: Die üblichen Mordkennzeichen erfüllt ein Autorennen eben nicht. Das bedeutet ja nicht, dass die nicht ein paar Jahre in den Bau wandern.
(1) ChrisuAlex · 18. Oktober 2020
Was war es denn dann,wenn es kein Mordversuch war?
 
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