Berlin, 16.12.2024 (PresseBox) - Für den Baumbestand bei Forstflächen fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das entschied der Bundesfinanzhof bereits am 23. Februar 2022. Dennoch gibt es immer wieder Unklarheiten. Was das Urteil in der Praxis bedeutet, erklärt Ecovis-Steuerberater Michael Galler in ...

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