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2 - das ALG2 ist das HartzI V-Geld. Was @
1 bestimmt meint, ist, das vor der "Reform" von rot/grün die Sozial-Leistungen unterschiedlich berechnet wurde. Das ALG2 (Arbeitslosenhilfe) war höher als das heutige Hartz IV-Satz, man musste aber arbeitsfähig und -willig sein. Die anderen, die nicht arbeiten wollten oder konnten, haben "Sozialgeld erhalten, wo der Regelsatz "niedriger" war als der heutige Hartz IV-Satz.