Berlin (dpa) - Im Streit um mögliche Hartz-IV-Zahlungen für arbeitslose Einwanderer aus EU-Ländern geht Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) auf Konfrontation zur EU-Kommission. Der «Bild»-Zeitung (Samstagausgabe) sagte Kauder: «Die Haltung der EU-Kommission ist völlig inakzeptabel. Würde sich ...

Kommentare

(5) suse99 · 12. Januar 2014
Auch wenn die Berechnungen heute nahezu gleich sind, die Rechtsgrundlagen von ALG2 (früher Arbeitslosenhilfe) und dem Sozialgeld (früher Sozialhilfe und ggf. Hilfe zur Arbeit) und die Träger sind unterschiedlich. Nur der Volksmund macht keinen Unterschied und nennt alles Hartz IV. In den SGB für diese Leistungen gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Wer kein ALG 2 kriegt, kann Sozialgeld beantragen.
(4) k452074 · 11. Januar 2014
" ... Nun regt sich massiver Widerstand." (SPON) – Was ist los? Hat die UNICEF interveniert? Droht jetzt Peking mit dem atomaren Erstschlag? Krakeelt wenigstens die INSM ...? Nee, weit gefehlt – es PIEPST der Unionsfraktionschef (das ist der aus dem Schwarzwald) mit besonders stark ausgeprägter «wertkonservativer Doppelmoral» ... und das ist auch der, der der ESM-Steuergeldvernichtungsmaschine zwecks Insolvenzverschleppung von Banken freudig seine Zustimmung gab ... wie widerlich ist denn das .?
(3) k449108 · 11. Januar 2014
@2 - das ALG2 ist das HartzI V-Geld. Was @1 bestimmt meint, ist, das vor der "Reform" von rot/grün die Sozial-Leistungen unterschiedlich berechnet wurde. Das ALG2 (Arbeitslosenhilfe) war höher als das heutige Hartz IV-Satz, man musste aber arbeitsfähig und -willig sein. Die anderen, die nicht arbeiten wollten oder konnten, haben "Sozialgeld erhalten, wo der Regelsatz "niedriger" war als der heutige Hartz IV-Satz.
(2) Perlini · 11. Januar 2014
@1 Um ALG 2 zu erhalten, muss man keine Beitragszeiten nachweisen können. Man muss nur arbeitsfähig sein.
(1) suse99 · 11. Januar 2014
Jetzt rächt sich die unselige Bezeichnung "Hartz IV" für die unterschiedlichen Leistungen. Die schon im Bundesrecht (SGB) klare Voraussetzungen haben, die auch die Demagogen Seehofer, Kauder und co nicht wegdiskutieren können. Für ALG 2 muss man Beitragszeiten nachweisen, für Sozialgeld und Grundsicherung einen dauerhaften Hauptwohnsitz in D. Niemand, auch kein deutscher Staatsbürger, kann mal eben Leistungen kassieren ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen. Einzelfallprüfung ist also normal inD
 
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