Berlin (dpa) - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert von den Krankenkassen Strafzahlungen für Patienten, wenn diese unentschuldigt Termine nicht nutzen. «Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen. Praxen können Termine ja nicht ...

Kommentare

(9) slowhand · 10. September um 17:34
@8 Dann braucht man doch aber keinen Termin. Ich habe meine Zeit auch nicht im Lotto gewonnen.
(8) galli · 10. September um 16:34
@1 Der Arzt kann die Reihenfolge entscheiden .
(7) nadine2113 · 10. September um 14:13
Wenn die Ärzte eine berechtigte Strafgebühr haben wollen, dann sollen sie diese gefälligst selbst eintreiben und es nicht auf die überwiegend pünktlichen Patienten über die Krankenkasse umlegen. Andererseits müssten die Ärzte auch Strafe zahlen, wenn Patienten, trotz Termin, Wartezeiten von über 2 Stunden inkauf nehmen müssen.
(6) Pontius · 10. September um 14:02
@5 Wie kurzfristig kann man da denn absagen? Wenn ich im Stau stecke, die Bahn nicht fährt oder die Arbeit plötzlich ein Loskommen verhindert, dann wird der*die Arzt*in kaum einen Ersatz bestellen können.
(5) Hebbocher · 10. September um 13:24
Also ich kenne das schon von mehreren Ärzten hier bei uns die das verlangen. Aber das muss der Patient selber bezahlen. Ist ja auch seine Schuld wenn er nicht absagt. Sind meistens zweischen 5-10 EUR. Versuche andererseits mal telefonisch bei einem Arzt durchzukommen: fast unmöglich. Das Zeitalter des Email-Verkehrs oder Whatsapp kennen hier nur ganz wenige.
(4) nonam · 10. September um 13:16
kann ich dann auch eine strafzahlung beantragen wenn ich trotz termin den ganzen tag warten muss;
(3) Pontius · 10. September um 05:51
@1 Die Erfahrung hatte ich auch schon, allerdings ebenfalls das Gegenteil - je nach Arzt und dessen Fachgebiet und dem Kundenstamm. @2 Das ist nur ein Weiterreichen an die Krankenkassen - und soll den Ärzten Geld in die Kasse spülen. Ist immerhin ein Vorschlag des obersten Ärztelobbyisten.
(2) Joey · 10. September um 00:39
Warum soll die Krankenkasse die Strafgebühr zahlen? Also so gesehen alle Kassenpatienten, auch die pünktlichen, mit ihren Beiträgen? Sowas kann man auch vertraglich regeln, wenn man will. Ich war auch schon in einer Praxis, in der ich bei der Terminvergabe unterschreiben mußte, daß ich, falls ich unangemeldet fernbleibe, eine entsprechende Ausfallgebühr zahlen muß.
(1) slowhand · 10. September um 00:28
>> Gassen nahm die Ärzte in Schutz und betonte, die Termine seien geblockt und stünden dann für andere Patienten nicht zur Verfügung. << Das sehe ich anders. Wenn ich mal mit Termin zum Arzt gehe bin ich noch nie zur geplanten Zeit drangekommen, meist eine Stunde oder mehr musste ich dann trotzdem noch sitzen. Also so schlimm kann es nicht sein wenn mal ein Patient nicht kommt.
 
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