Karlsruher Entscheidung bestätigt – Elf Jahre Haft für Säure-Angriff zweiter Täter
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten abgewiesen, der im Februar wegen schwerer Körperverletzung zu elf Jahren Haft verurteilt worden war. Damit ist das Urteil des Landgerichts Wuppertal gegen den zweiten Täter nun rechtskräftig. Der BGH befand, dass das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler aufweist.
Der verurteilte Mann hatte zusammen mit einem Mittäter im Jahr 2018 Bernhard Günther, damals Finanzchef des Energiekonzerns Innogy, bei seiner Rückkehr vom Joggen angegriffen und schwer verletzt. Günther wurde mit hochkonzentrierter Säure überschüttet und erlitt schwerwiegende Verletzungen, die beinahe zu seiner Erblindung geführt hätten.
Der Mittäter war bereits 2022 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, und auch dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Wer die Drahtzieher hinter dem brutalen Anschlag sind, bleibt allerdings weiterhin ungeklärt.