Karlsruhe (dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse, die von April bis Juni die Grundlage für harte Corona-Maßnahmen war, zurückgewiesen. Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien "in der äußersten Gefahrenlage der ...

Kommentare

(3) gabrielefink · 30. November 2021
Darauf haben Frau Merkel und die Union gewartet. Jetzt können sie erneut dazu drängen, den Lockdown und die Ausgangssperre wieder in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.
(2) thrasea · 30. November 2021
Ganz wichtig für @AS1, der ja stur immer das Gegenteil behauptet hat.
(1) koronad · 30. November 2021
Gott sei Dank haben sie das zurückgewiesen
 
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