Karlsruhe (dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der das umstrittene Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein außer Vollzug gesetzt werden sollte. Der Antrag sei unzulässig, weil die erforderlichen Darlegungen fehlten, teilten ...

Kommentare

(11) cherry · 22. Oktober 2020
@9, ohweh, das wollte ich natürlich nicht. Aber es wird alles gut. Ich drücke Dir die Daumen. ;-)
(10) cherry · 22. Oktober 2020
@9, ohweh, das wollte ich natürlich nicht. Aber es wird alles gut. Ich drücke Dir die Daumen. ;-)
(9) engelchen0812 · 22. Oktober 2020
@8 das hättest du jetzt nicht sagen müssen! Mir steht am Mittwoch einer bevor für geplante Op übernächsten Freitag. *In Tischkante beisse vor Schreck*
(8) cherry · 22. Oktober 2020
@6, ok, hast mich überzeugt:-) Nachdem ich allerdings mal genau geschaut habe, wie so ein Test abläuft hätte ich wenig Lust darauf.
(7) engelchen0812 · 22. Oktober 2020
Die Berufspendler außerhalb haben zum teil eine Bescheinigung des Arbeitgebers dabei, so können sie einreisen. Genauso wie die Dänemarkpendler. Auch dort stehen wir wieder vor der Entscheidung die Grenze dicht zu machen- mit Ausnahme von Schleswig- Holstein darf dann wieder keiner rein.
(6) engelchen0812 · 22. Oktober 2020
@3 Ich sehe da kein Problem ,denn für alle gilt j :Negativer Corona Test -Einreise möglich. Wenn man aber sieht wie viele Touristen hier waren/sind dann sind die Berufspendler der geringste Anteil.Beispiel ein Gast der beruflich hier war bzw. evtl. den Vorwand hatte- in dessen Fahrzeug saß die ganze Familie.Da stellt sich die Frage warum?Und genau das sind die Sachen,einige verhalten sich regelkonform und andere müssen dafür leiden.Dankbarerweise hat Minister Günther so strenge Regeln im Land
(5) tastenkoenig · 22. Oktober 2020
"Der Antrag sei unzulässig, weil die erforderlichen Darlegungen fehlten". Man kann halt eine schlampig begründete Verordnung nicht mit einem schlampig begründeten Eilantrag kippen.
(4) anddie · 22. Oktober 2020
@3: Für Berufspendler gibt es in fast jeder Verordnung entsprechende Ausnahmen. Von daher nicht ganz zu vergleichen. @2: Es stellt sich mir ja die Frage, warum der Hotel & Gaststättenverband da die Hotels nicht bei einer entsprechenden Klage unterstützt. Die waren in den anderen Bundesländern nämlich erfolgreicher.
(3) cherry · 22. Oktober 2020
@2, geht ja gar nicht allein um Urlaub. Sehr viele sind beruflich gezwungen zwischen den Bundesländern zu reisen. Für die ist das fast wie ein Berufsverbot, mal etwas übertrieben.
(2) engelchen0812 · 22. Oktober 2020
Womit wir nun das einzige Bundesland sind wo das Beherbergungsverbot gilt. Alle anderen wurden mittlerweile gekippt und ja - ich find das sehr gut! Wenn alle da Zusammenhalt zeigen würden hätten wir vielleicht die Möglichkeit zum Eindämmen. Muss man wirklich in dieser schwierigen Zeit woanders Urlaub machen bzw. möchte man das überhaupt?
(1) k486130 · 22. Oktober 2020
was für ein Hick-Hack
 
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