Karlsruhe verlangt neue Hartz-IV-Sätze

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle Hartz-IV-Bezieher neu berechnen. Die bisherige Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es nun mehr Geld geben. Deutschlands höchste Richter ließen aber offen, ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II generell höhere Leistungen bekommen müssen. Sozialverbände sprachen von einer «schallenden Ohrfeige» für die Regierung.
Prozesse / Arbeitsmarkt / Soziales / Kinder
09.02.2010 · 22:54 Uhr
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