Karlsruhe stärkt Parlament bei EU-Vertrag den Rücken
30. Juni 2009, 16:21 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat den EU- Reformvertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt. Zugleich verlangten die Karlsruher Richter aber eine stärkere Mitwirkung des Parlaments bei EU-Entscheidungen. Das höchste deutsche Gericht stoppte deshalb den laufenden Prozess zur Ratifizierung des Vertrags, bis die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. Das Karlsruher Urteil über den Reformvertrag wurde in allen Parteien überwiegend positiv aufgenommen.

