Den Haag (dpa) - Der wegen Völkermordes angeklagte einstige Serbenführer Radovan Karadzic darf sich nicht mehr selbst vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag verteidigen. Der Gerichtshof wies ihm einen Pflichtanwalt zu. Es reagierte damit auf den Boykott des Verfahrens durch Karadzic. Der ...