Kannibalenfilm «Rohtenburg» darf gezeigt werden
Karlsruhe (dpa) - Nach dem Bundesgerichtshof hat nun auch das Bundesverfassungsgericht vorerst grünes Licht für den umstrittenen Kinofilm «Rohtenburg» gegeben. Das Karlsruher Gericht lehnte den Antrag des als «Kannibale von Rotenburg» bekanntgewordene Armin Meiwes ab, die Aufführung zu stoppen. Es sei nicht erkennbar, dass Meiwes dadurch ein schwerer Nachteil entstehe, heißt es. Der BGH hatte im Mai ein Verbot des Films in letzter Instanz aufgehoben. Der Film kommt heute in die Kinos.