Kachelmann verliert Schadenersatz-Prozess gegen Ex-Geliebte

Frankfurt/Main (dpa) - TV-Moderator Jörg Kachelmann hat den Schadenersatz-Prozess gegen seine ehemalige Geliebte in erster Instanz verloren. Zweieinhalb Jahre, nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, wies das Landgericht Frankfurt im Zivilverfahren seine Klage auf Ersatz von Gutachterkosten ab.

Die Zivilkammer habe «nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können», dass die Ex-Geliebte Claudia D. wissentlich falsch ausgesagt habe, hieß es zur Begründung. Kachelmanns Anwältin kündigte Berufung an.

Claudia D. hatte den Schweizer Wetterexperten im Februar 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Nach dem Freispruch im Strafprozess im Mai 2011 hatte Kachelmann vor dem Zivilgericht auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13 000 Euro geklagt. Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im Zivilverfahren allerdings selbst darlegen und beweisen, dass Claudia D. bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hat.

Das Gericht habe beide Parteien angehört, sagte der Vorsitzende Richter Gerold Kurz. «Die Angaben standen sich im entscheidenden Kernbereich vollkommen unvereinbar gegenüber.» Dem Gericht sei klar, dass Claudia D. im Strafverfahren zu verschiedenen Punkten des Randgeschehens nachweislich falsche Angaben gemacht hatte. Andererseits sei zu berücksichtigen, dass auch Kachelmann «in anderen Bereichen ein recht großes Talent an den Tag gelegt hat, Scheinwirklichkeiten zu errichten».

Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann 2011 nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen - zugleich aber betont, dass dies nicht mit dem Nachweis einer falschen Beschuldigung durch Claudia D. verbunden sei. Das Zivilgericht sei an die Feststellungen des Strafgerichts zwar nicht gebunden, sagte Richter Kurz - aber auch «nicht so frei, dass wir ohne triftigen Grund diese Erkenntnisse unter den Tisch fallen lassen können».

«Das Gericht hat den leichten Weg gewählt und den Standpunkt des Landgerichts Mannheim eingenommen», sagte Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker nach der Verkündung. «Das Risiko einer solchen Entscheidung war uns bewusst.» Das Landgericht habe angebotene Beweismittel nicht gewürdigt. Kachelmann wolle «nichts anderes als eine Bestätigung durch ein deutsches Gericht, dass er zu Unrecht eines schlimmen Verbrechens bezichtigt wurde», sagte Welker. Sie kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, bezeichnete die Entscheidung als richtig. Auch die Beweiswürdigung sei ordnungsgemäß erfolgt. «Unsere Mandantin ist sehr froh und sehr glücklich darüber, dass zumindest ein kleiner Sieg errungen worden ist auf dem Weg zur Gerechtigkeit.»

Prozesse / Leute / Medien / Urteile
23.12.2013 · 16:35 Uhr
[46 Kommentare]
 
EU ruft Israel und Iran zu Angriffsverzicht auf
Brüssel (dpa) - Die EU ruft Israel und den Iran zu einem Verzicht auf weitere gegenseitige […] (00)
Drama in Dubai: Influencer fürchten Hochwasser
(BANG) - Fiona Erdmann und Sarah Harrison haben in Dubai mit Starkregen zu kämpfen. Die […] (00)
Lena Mosel und Tim Schreder moderieren bei phoenix
Der öffentlich-rechtliche Nachrichten-Sender phoenix hat sich mit neuen Moderatoren verstärkt. Bereits ab […] (00)
Nagelsmann-Berater: Entscheidung in «sechs, sieben Tagen»
München (dpa) - Der Berater von Bundestrainer Julian Nagelsmann hat eine Entscheidung über die […] (00)
Vigor findet den Weg auf dem PC
Bohemia Interactive kündigt an, dass Vigor , das Free-To-Play Shoot’n’Loot-Game, welches in […] (00)
Vier neue Kamerafunktionen bei iPhone 16 Pro erwartet
Die iPhone 16 Pro Modelle sollen Berichten nach über vier neue Kamerafunktionen verfügen, die […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
18.04.2024(Heute)
17.04.2024(Gestern)
16.04.2024(Di)
15.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News