Kachelmann verliert Schadenersatz-Prozess gegen Ex-Geliebte

Frankfurt/Main (dpa) - TV-Moderator Jörg Kachelmann hat den Schadenersatz-Prozess gegen seine ehemalige Geliebte in erster Instanz verloren. Zweieinhalb Jahre, nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, wies das Landgericht Frankfurt im Zivilverfahren seine Klage auf Ersatz von Gutachterkosten ab.

Die Zivilkammer habe «nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können», dass die Ex-Geliebte Claudia D. wissentlich falsch ausgesagt habe, hieß es zur Begründung. Kachelmanns Anwältin kündigte Berufung an.

Claudia D. hatte den Schweizer Wetterexperten im Februar 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Nach dem Freispruch im Strafprozess im Mai 2011 hatte Kachelmann vor dem Zivilgericht auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13 000 Euro geklagt. Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im Zivilverfahren allerdings selbst darlegen und beweisen, dass Claudia D. bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hat.

Das Gericht habe beide Parteien angehört, sagte der Vorsitzende Richter Gerold Kurz. «Die Angaben standen sich im entscheidenden Kernbereich vollkommen unvereinbar gegenüber.» Dem Gericht sei klar, dass Claudia D. im Strafverfahren zu verschiedenen Punkten des Randgeschehens nachweislich falsche Angaben gemacht hatte. Andererseits sei zu berücksichtigen, dass auch Kachelmann «in anderen Bereichen ein recht großes Talent an den Tag gelegt hat, Scheinwirklichkeiten zu errichten».

Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann 2011 nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen - zugleich aber betont, dass dies nicht mit dem Nachweis einer falschen Beschuldigung durch Claudia D. verbunden sei. Das Zivilgericht sei an die Feststellungen des Strafgerichts zwar nicht gebunden, sagte Richter Kurz - aber auch «nicht so frei, dass wir ohne triftigen Grund diese Erkenntnisse unter den Tisch fallen lassen können».

«Das Gericht hat den leichten Weg gewählt und den Standpunkt des Landgerichts Mannheim eingenommen», sagte Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker nach der Verkündung. «Das Risiko einer solchen Entscheidung war uns bewusst.» Das Landgericht habe angebotene Beweismittel nicht gewürdigt. Kachelmann wolle «nichts anderes als eine Bestätigung durch ein deutsches Gericht, dass er zu Unrecht eines schlimmen Verbrechens bezichtigt wurde», sagte Welker. Sie kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, bezeichnete die Entscheidung als richtig. Auch die Beweiswürdigung sei ordnungsgemäß erfolgt. «Unsere Mandantin ist sehr froh und sehr glücklich darüber, dass zumindest ein kleiner Sieg errungen worden ist auf dem Weg zur Gerechtigkeit.»

Prozesse / Leute / Medien / Urteile
23.12.2013 · 16:35 Uhr
[46 Kommentare]
 
Selenskyj im Visier: Pole soll für Attentat spioniert haben
Warschau (dpa) - Polens Geheimdienst hat einen Mann festnehmen lassen, der dem russischen […] (00)
Bericht: Zidane beim FC Bayern kurz vor Vertragsunterschrift
Madrid (dpa) - Der FC Bayern München soll nach einem Medienbericht kurz vor der Verpflichtung […] (03)
Wie man YouTube-Anzeigen mit einem VPN blockiert
In diesem umfassenden Leitfaden werden wir erläutern, wie ein VPN verwendet werden kann, um […] (01)
China fordert Apple auf wichtige Apps aus dem App Store zu entfernen
China hat Apple angewiesen, einige der weltweit beliebtesten Chat-Messaging-Apps aus seinem App […] (00)
Entdecke das aufregende neue Feature Riders Market in MotoGP 24
Milestone und Dorna Sports S.L. freuen sich, eines der von der MotoGP -Community am meisten […] (00)
Telefonkabinen oder Akustikkabinen – was ist besser für die Optimierung des Büroraums?
Eine der Herausforderungen bei der Gestaltung von Büroräumen besteht darin, den verfügbaren Raum optimal […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News