Kabinett billigt Grundgesetz-Änderung für Jobcenter
Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat die geplante Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter gebilligt. Der Beschluss macht den Weg dafür frei, dass die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Betreuung der Hartz-IV-Empfänger «aus einer Hand» in den Jobcentern fortgesetzt werden kann. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Nach langem Tauziehen hatten sich Union und FDP mit der SPD in der vergangenen Woche darauf verständigt.