Justizministerin will NetzDG verbessern

Berlin (dts) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Rechte der Nutzer von sozialen Netzwerken stärken. Ihr Ressort hat dazu jetzt einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" fertiggestellt, über den die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe) berichtet. Er sei seit Mittwochabend in der Abstimmung mit den anderen Ressorts und soll, wenn möglich, am 1. April vom Kabinett beschlossen werden.

Der Entwurf sehe vor, dass Nutzer in Zukunft leichter gegen Entscheidungen der Netzwerkanbieter vorgehen können - etwa gegen die Löschung eines eigenen Beitrags oder wenn sie mit der Nichtlöschung eines fremden Beitrags unzufrieden sind. Außerdem sollen Betroffene von strafbaren Beiträgen - also etwa von Beleidigungen oder Drohungen - ihre Auskunftsansprüche gegenüber den Netzwerken künftig besser durchsetzen können, heißt es in dem Entwurf weiter. Das Justizministerium reagiert damit auf die Erfahrungen mit dem 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). In dem jetzt vorgelegten Gesetz zur Weiterentwicklung des NetzDG heißt es, "die Notwendigkeit der Bekämpfung strafbarer Hassrede im Internet" sei "von unveränderter Aktualität". Die Bürger dürften erwarten, dass auch im Internet "strafbare Angriffe wie Volksverhetzungen oder Bedrohungen nicht tatenlos hinzunehmen sind". Das NetzDG habe sich zwar "grundsätzlich bewährt". Die "bisherigen Praxiserfahrungen" zeigten aber "gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten", heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Bisher sind häufig schwer auffindbare, lange und komplizierte Klickwege nötig, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Das will das Bundesjustizministerium nicht mehr hinnehmen. Deshalb werde in dem Entwurf klargestellt, dass die Meldewege künftig leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sein müssten - und zwar direkt von dem Beitrag aus, der dem sozialen Netzwerk als rechtswidrig gemeldet werden soll. Das Justizministerium wolle außerdem ein sogenanntes Gegenvorstellungsverfahren einführen. Das bedeutet: Wenn ein Beitrag eines Nutzers vom sozialen Netzwerk gelöscht wurde, könne der Nutzer künftig die Überprüfung dieser Entscheidung vom Netzwerkanbieter verlangen. Umgekehrt könnten auch alle, die einen Beitrag als rechtswidrig gemeldet haben, der jedoch nicht vom Anbieter gelöscht wurde, einfordern, dass diese Entscheidung überprüft wird, heißt es in dem Gesetzentwurf des Justizministeriums, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem unparteiische Schlichtungsstellen ermöglicht werden. Mithilfe derartiger privater Stellen könnten Konflikte zwischen Nutzern und sozialen Netzwerken auch außergerichtlich beigelegt werden. Nach Ansicht des Justizministeriums würden Streitigkeiten dadurch häufig schneller und für die Beteiligten kostengünstiger ausgeräumt werden.
Politik / DEU / Internet / Justiz
16.01.2020 · 00:00 Uhr
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