Düsseldorf (dpa) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) rechnet damit, dass die Straßburger Entscheidung zur Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern die Diskussion über die Veröffentlichung von Missständen beleben wird. «Wer Kenntnis von unethischen oder illegalen Zuständen hat ...

Kommentare

(2) Flutschy60 · 22. Juli 2011
"Whistleblower" nicht ganz einfach Deutsch zu schreiben.Ein Schreckliches wort.
(1) bangbuex51 · 22. Juli 2011
Schutz des Straftäters vor staatsbürgerlichem Verhalten (Verhinderung von Körperverletzung und Freiheitsberaubung) ist also "Missstände". Frau Ministerin verfügt offensichtlich über zuviel Geld und soziales Umfeld, sonst würde sie möglicherweise irgendwann jahrelange Qualen in einem Pflegeheim ertragen müssen und eine andere Einschätzung des Wortes Mißstände bekommen. <link>
 
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