Justizminister Buschmann gegen Pflichtversicherung für Elementarschäden: Fokus auf freiwillige Angebote
Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht sich gegen eine verpflichtende Elementarschadenversicherung aus und plädiert stattdessen für eine Angebotspflicht der Versicherer. Der FDP-Politiker betonte am Mittwoch in Berlin, dass es positiv sei, wenn sich Menschen dafür entscheiden, Gebäude gegen Hochwasser und andere Elementarschäden abzusichern. Hierbei solle jedoch jeder ein Angebot erhalten können. Für bestehende Verträge schlägt er vor, die Möglichkeit zur Aufstockung anzubieten. Bei Neuverträgen solle die Option einer Elementarschadenversicherung enthalten sein, die jedoch abgewählt werden kann. Diese Lösung könnte laut Buschmann die Abdeckungsquote schnell erhöhen.
Eine Verpflichtung der Eigentümer lehnt Buschmann kategorisch ab. Er argumentiert, dass eine Versicherungspflicht für manche Menschen bedeuten könnte, aufgrund der hohen Prämien ihr Elternhaus aufgeben zu müssen. Zudem könnten Mieter durch eine verpflichtende Elementarschadenversicherung mit stark steigenden Nebenkosten konfrontiert werden.
Buschmann widerspricht auch der Auffassung, dass eine Pflichtversicherung die Prämien für alle senken würde. Er stellte klar, dass die Prämienhöhe vom spezifischen Risiko vor Ort abhänge.
Der Bundesrat hatte letzte Woche den Druck auf die Bundesregierung erhöht, indem er auf die Dringlichkeit einer flächendeckenden Elementarschadenpflichtversicherung hinwies. Angesichts jüngster Extremwetterereignisse und Großschadenslagen argumentierte der Bundesrat, dass eine solche Pflichtversicherung notwendig sei, um sowohl die Betroffenen finanziell abzusichern als auch die Steuerzahler zu entlasten. Am morgigen Donnerstag steht das Thema auf der Agenda eines Treffens der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz.
Derzeit ist bundesweit nur etwa jedes zweite Haus gegen Hochwasserschäden, Starkregen, Erdrutsche oder Schneedruck versichert. Die Länder hatten bereits vor über einem Jahr die Bundesregierung aufgefordert, einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen. (eulerpool-AFX)