Erfurt (dpa) - Im Prozess um einen brutalen Angriff auf einen Syrer in einer Erfurter Straßenbahn ist der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. «Sie haben Pech gehabt, dass es eine junge Frau mit ...

Kommentare

(16) KonsulW · 26. Oktober 2021
Das Urteil ist vollkommen gerechtfertigt.
(15) k293295 · 26. Oktober 2021
@14: Für das Schmerzensgeld kann das Opfer per Gerichtsvollzieher den Täter 30 Jahre lang "jagen", muss da aber sebst tätig werden. ich mag solche im Strafprozess ausgeurteilten Schmerzensgelder nicht, weil sie die Opferentschädigung nach OEG verhindern. Opferentschädigung nach OEG = Opfer wird vom Staat entschädigt, der dann Regress beim Täter nimmt, der Staat "jagt" dann den Täter - bis ans Lebens-Ende. Das ist Spezialwissen, mach Dir bitte keinen Vorwurf, dieses Wissen noch nicht zu haben!
(14) Aalpha · 26. Oktober 2021
5000 Euro Schmerzensgeld und wenn bei dem Täter nichts zu holen ist, dann darf das Opfer noch drauf zahlen. @12 Danke für die Aufklärung, bei mir stand noch nichts mit "Revision" vorhin.
(13) boersenbruder · 26. Oktober 2021
@5 Der ganze Artikel ist verändert worden. Zum Zeitpunkt meines Kommentars waren es nur 3 Absätze. Das andere ist erst nach der Urteilsverkündung hinzugefügt worden. Artikel ist komplett umgeschrieben worden.
(12) k293295 · 26. Oktober 2021
<<Der Verteidiger kündigte kurz nach der Urteilsverkündung an, Revision einlegen zu wollen.>> Ok, endlich ist der Blödsinn mit dem "Einspruch" korrigiert worden. Revision allein zur Strafreduktion, aber auch allein zur Strafverschärfung ist unzulässig - dafür gibt es die Berufung. Insofern muss ich @8,9 enttäuschen. In der Revision gehts um Verfahrensfragen, ob z. B. alle Zeugen gehört und alle Beweise gesichtet wurden, ob das Urteil richtig begründet wurde.
(11) commerz · 26. Oktober 2021
Richtungsweisend
(10) Tommys · 26. Oktober 2021
Eine üble Sache mit üblen Zutaten... dieser Mensch gehört zum Nachdenken in eine abgeschlossene Anstalt gebracht ...ich hoffe er findet das bald in seinem Alltag ... Und dort wieder zu sich selbst. Hoffe dem Jungen geht es inzwischen gut...
(9) ProjektAutobahn · 26. Oktober 2021
Das was @8 sagt.
(8) Aalpha · 26. Oktober 2021
"Die Verteidigung kündigte an, Einspruch gegen das Urteil einzulegen." Demnach gehe ich davon aus, dass es keine Reue gibt. Daher sollte man gleich noch mal das Strafmaß verdoppeln!
(7) wimola · 26. Oktober 2021
Das Urteil gefällt mir. Leider ja noch nicht rechtskräftig ... und Berufung ist ja auch schon eingelegt :(.
(6) Joey · 26. Oktober 2021
@5 Ist ja witzig... Exakt der Abschnitt, in dem das stand, wurde aus der News gelöscht. O_O Im zweiten Abschnitt stand das, neben dem Bild.
(5) GeorgeCostanza · 26. Oktober 2021
@2 @4 wo kommt das mit der Jugendstrafkammer her? Im Text steht davon nichts.
(4) Joey · 26. Oktober 2021
@2 Ich würde darauf tippen, daß die Jugendstrafkammer aufgrund des Alters des Opfers zuständig ist.
(3) k33620 · 26. Oktober 2021
Klingt nach einer netten PErson
(2) boersenbruder · 26. Oktober 2021
"erklärte die Anklagebehörde vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts....", ist der 41-jährige noch Jugendlicher, bestimmt wegen des Mischkonsums. Jetzt fehlt nur noch die Info einer gestörten Kindheit.
(1) deBlocki · 26. Oktober 2021
"seien auf den Mischkonsum von Alkohol und Kokain" Was für ein Musterknabe...
 
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