<<Der Verteidiger kündigte kurz nach der Urteilsverkündung an, Revision einlegen zu wollen.>> Ok, endlich ist der Blödsinn mit dem "Einspruch" korrigiert worden. Revision allein zur Strafreduktion, aber auch allein zur Strafverschärfung ist unzulässig - dafür gibt es die Berufung. Insofern muss ich @
8,
9 enttäuschen. In der Revision gehts um Verfahrensfragen, ob z. B. alle Zeugen gehört und alle Beweise gesichtet wurden, ob das Urteil richtig begründet wurde.