JPMorgan Chase im Betrugswirbel: Bank zieht gegen Kunden vor Gericht
Ein bemerkenswerter Zwischenfall hat JPMorgan Chase veranlasst, rechtliche Schritte gegen einzelne Kunden und Unternehmen einzuleiten. Der Grund: Ein technischer Fehler ermöglichte es Betrügern, gefälschte Schecks einzuzahlen und anschließend unrechtmäßig große Bargeldbeträge von Geldautomaten abzuheben. Diese als "unendliches Geld" bezeichnete Panne machte Ende August auf Plattformen wie TikTok und Co. die Runde und verleitet somit einige Menschen dazu, schnelles Geld abzuheben, bevor die Schecks als ungültig erkannt wurden.
Insgesamt strebt die Bank in drei Bundesgerichten Klagen gegen zwei Einzelpersonen und zwei Unternehmen an, die zusammen fast 662.000 US-Dollar abgehoben haben. "Betrug ist ein Verbrechen, das alle betrifft und das Vertrauen in das Bankensystem untergräbt", so Drew Pusateri, Sprecher von Chase. Die Bank betont ihr Engagement, solche Betrugsfälle zu verfolgen und arbeitet eng mit Ermittlungsbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
In Houston wurde einer der Fälle registriert, bei dem ein "maskierter Mann" einen Scheck über 335.000 US-Dollar auf ein Konto einzahlte und anschließend 290.947,39 US-Dollar abhob, bevor der Scheck als Fälschung erkannt wurde. In Kalifornien wird einem Individuum vorgeworfen, am 27. und 28. August 2024, gefälschte Schecks im Wert von über 116.063,55 US-Dollar eingezahlt und über 90.000 US-Dollar transferiert zu haben.
In Miami wurden Klagen gegen die Unternehmen In and Out Appliances und Riskboss Musiq eingereicht, die der Bank 138.680,91 und 141.295,84 US-Dollar schulden sollen. In jedem dieser Fälle fordert JPMorgan Chase die Rückzahlung der überzogenen Beträge einschließlich der anfallenden Gebühren, doch die Beschuldigten sollen sich verweigert haben.
Während die Methoden des Betrugs mit der Zeit immer ausgefeilter werden, bleibt die grundlegende Absicht, zu täuschen und auszubeuten, nach wie vor unverändert. So äußert sich die Bank in allen vier Verfahren gleichermaßen.