John Demjanjuk scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Karlsruhe (dts) - Die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk von den USA nach Deutschland ist rechtsmäßig. Das gab heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt. Demjanjuk hatte gegen seine Abschiebung am 12. Mai aus den Vereinigten Staaten in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dem 89-Jährigen wird vorgeworfen, während des Zweiten Weltkriegs im Konzentrationslager Sobibor als Wachmann an der Ermordung von 29.000 Juden beteiligt gewesen zu sein.