Jobcenter müssen für privatversicherte Hartz-IV-Empfänger zahlen

Kassel (dpa) - Die Jobcenter müssen Krankenkassenbeiträge für privatversicherte Hartz-IV-Empfänger in voller Höhe übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht heute in Kassel entschieden. Damit verpflichtete es das Saarbrücker Jobcenter, einem hilfsbedürftig gewordenen Rechtsanwalt den Beitrag zur privaten Krankenversicherung in Höhe von monatlich 207,39 Euro zu bezahlen. Ihm waren bisher nur knapp 130 Euro erstattet worden. Den Rest musste er aus der Grundsicherung selbst aufbringen.

Prozesse / Gesundheit / Hartz IV / Urteile
18.01.2011 · 18:49 Uhr
[8 Kommentare]
 
BASF-Betriebsrat fordert "Signale" für Ludwigshafener Werk
Ludwigshafen - BASF-Betriebsratschef Sinischa Horvat fordert von dem künftigen […] (00)
Spotify muss Preisstrategie weiterhin aggressiv führen
Spotify hat die Erwartungen der Wall Street übertroffen und seine Gewinnprognosen für das Jahr […] (00)
65 Schauspieler machen bei «Joko Anwar’s Nightmare and Daydreams» mit
Der Streamingdienst Netflix startet Joko Anwar‘s Nightmares and Daydreams. Die neue Sendung feiert am 14. […] (00)
Eisbären Berlin greifen nach zehntem DEL-Titel
Berlin (dpa) - Die Eisbären Berlin stehen unmittelbar vor ihrer zehnten Meisterschaft in der […] (02)
HP Inc. – OMEN 17 Gaming Laptop & neues Zubehör von HyperX für das perfekte Gaming Erlebnis
HP Inc. baut sein Gaming-Portfolio weiter aus. Das neue OMEN 17 Gaming Laptop wurde entwickelt, […] (00)
Pokémon GO neu entdecken mit dem aktuellen Grafikupdate!
Pokémon GO hat jetzt einen neuen Look: aufgefrischte Umgebungsgrafik, die sich dynamisch auf […] (01)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
24.04.2024(Heute)
23.04.2024(Gestern)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News