Jetzt wird es innovativ: Zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen eröffnet
Neben der Ausschreibung von konventionellen KWK-Anlagen hat die Bundesnetzagentur nun auch die Ausschreibung innovativer KWK-Systeme gestartet.
Rastatt, 18.04.2018 (PresseBox) - Das KWK-Gesetz 2017 sieht für den elektrischen Leistungsbereich 1-50 Megawatt (MW) eine Ausschreibung vor. KWK-Anlagenbetreiber erhalten in diesem Leistungssegment keine festen Fördersätze, sondern müssen sich in einem Ausschreibungsverfahren um die Förderung bewerben. Am 1. Dezember 2017 fand die erste Ausschreibung für KWK-Anlagen statt. Obwohl die erste Ausschreibungsrunde (https://www.bhkw-infozentrum.de/...) deutlich überzeichnet war, konnten nur sieben Gebote mit insgesamt 82 MW bezuschlagt werden. Trotz zulässigem Höchstwert von 7 Cent/kWh lag im Dezember 2017 der Durchschnittspreis der bezuschlagten Angebote bei 4,05 Cent/kWh, wobei das niedrigste Angebot bei rund 3,2 Cent/kWh angesiedelt war.
Für die zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen beträgt das Ausschreibungsvolumen knapp über 93 MW elektrischer KWK-Leistung, da der nicht bezuschlagte Teil der ersten KWK-Ausschreibung auf die aktuelle KWK-Ausschreibung übertragen wurde. Abgabetermin für die Gebote ist der 1. Juni 2018.
Parallel zur zweiten konventionellen KWK-Ausschreibung hat die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibung für innovative KWK-Systeme eröffnet. Innovative KWK-Systeme bestehen aus einer KWK-Anlage, einer erneuerbaren Wärmequelle (z. B. solarthermischen Anlage, Geothermie oder Wärmepumpe) und einem elektrischen Wärmeerzeuger (Power to heat). Für innovative KWK-Systeme beträgt der Gebot-Höchstwert 12 ct/kWh. Das Ausschreibungsvolumen der ersten Runde umfasst 25 MW KWK-Leistung.