Bonn/Berlin - Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet kann von sofort an rechtlich durchgesetzt werden. Die Verordnung der Bundesnetzagentur wurde am Freitag im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Juni in Kraft gesetzt. Die Mindestvorgaben sehen vor, dass überall in ...

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