Innenminister beraten über effektivere Rückführungsmaßnahmen
Die Innenminister von Bund und Ländern planen auf ihrer bevorstehenden Herbstkonferenz, neue Strategien zur effektiveren Durchsetzung der Ausreisepflicht zu erörtern. Ein besonders brisanter Vorschlag beinhaltet die Möglichkeit, den Gewahrsam von ausreisepflichtigen Ausländern auch ohne deren Anwesenheit anzuordnen, wenn diese untergetaucht sind.
Ein konkreter Vorfall in Niedersachsen hat die Debatte angeheizt: Im Sommer wurde eine 16-jährige Ukrainerin am Bahnhof Friedland von einem ausreisepflichtigen Iraker, der zuvor in psychiatrischer Behandlung war, getötet. Dieser Fall wirft Licht auf die Schwächen des Dublin-Systems, das vorschreibt, Asylbewerber in das für das Verfahren zuständige Land zurückzuführen. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens kritisierte das komplizierte Verfahren und die Vielzahl beteiligter Behörden. Oft könnten betroffene Personen unerkannt in Deutschland bleiben, bis Deutschland für das Asylverfahren zuständig wird.
Behrens betonte, dass die derzeitige Regelung, Haftanordnungen nur bei Anwesenheit der betroffenen Personen auszustellen, die Durchsetzung des Aufenthaltsrechts behindert. "Wir möchten, dass vorbereitende richterliche Anordnungen auch bei Abwesenheit möglich werden", so die Innenministerin.
Auch das Bundesinnenministerium befindet sich im Austausch mit den Ländern über die Sinnhaftigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, um die Abschiebezahlen zu erhöhen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte das grundsätzliche Bestreben, solche Maßnahmen zu unterstützen.
Der Fall eines Syrers, der 2024 auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen tötete, bringt weitere Dringlichkeit in die Diskussion. Obwohl Bulgarien für sein Asylverfahren verantwortlich war, wurde er nicht rechtzeitig abgeschoben. In Reaktion auf diesen Anschlag wurden bereits in Hamburg und Brandenburg Dublin-Ausreisezentren eingerichtet. Dort sollen zentrale Unterbringungen die Verfahren beschleunigen.
Laut Bundesregierung gab es im ersten Halbjahr dieses Jahres 20.574 Übernahmeersuchen nach Dublin-Verfahren, wovon 14.294 positiv beantwortet wurden. Letztlich kam es aber nur zu 3.109 tatsächlichen Rückführungen. Verbesserungen in diesem System sind Teil der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts.

