"Wenn er der gesuchte Maulwurf sei, hätte er sich bestimmt nicht offiziell in dem Studio angemeldet, dort Selfies gemacht und Bestechungsgeld am selben Tag am Geldautomaten eingezahlt, sagte der Angeklagte." Moment, hat er das etwa gemacht? Also in einem Studio Selfies gemacht und am selben Tag am Geldautomaten 5000 € eingezahlt? Und das einmal im Monat? Na dann müsste er ja nachweisen können, woher er das Geld hatte. @
1 Ja, finde ich auch.