Im Eiltempo zur Zukunft: Neuer Gesetzesentwurf soll Infrastruktur voranbringen
Das Bundesverkehrsministerium hat ein ambitioniertes Reformpaket vorgestellt, das die Sanierung und den Ausbau deutscher Brücken, Bahnstrecken, Autobahnen und Wasserstraßen deutlich beschleunigen soll. Der Entwurf eines 'Infrastruktur-Zukunftsgesetzes' zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu vereinfachen und zu digitalisieren. Dieser Schritt steht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag, wie aus Regierungskreisen verlautete, und befindet sich aktuell in der internen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Die schleppende Umsetzung von Infrastrukturprojekten, oft aufgrund langwieriger Genehmigungsverfahren, soll mit dem Gesetz der Vergangenheit angehören. Bundestag und Bundesrat haben hierfür ein Milliarden-Sondervermögen initiiert, um die dringend erforderliche Modernisierung voranzutreiben. Durch beschleunigte Prozesse sollen gleichzeitig inflationsbedingte Kostensteigerungen vermieden werden, die bei groß angelegten Verkehrsprojekten üblich sind.
Ein Hauptanliegen des Entwurfs ist, Projekte von 'überragendem öffentlichen Interesse' zu kennzeichnen. Diese Einstufung, die bisher auf das Schienennetz, ausgewählte Autobahnprojekte und erneuerbare Energien zutraf, soll nun auf weitere Verkehrsprojekte ausgeweitet werden. Dabei geht es um wesentliche Belange der Mobilität, Versorgungssicherheit und nationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Um die Planungsbeschleunigung zu erreichen, sieht der Entwurf die Abschaffung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren vor. Zudem sollen Planfeststellungsverfahren künftig gänzlich digital abgewickelt werden, um unnötige Papierarbeit zu eliminieren.
Der Umweltschutz bleibt ein wichtiger Aspekt und soll weiterhin bundesweit einheitlich und praxistauglich gestaltet werden. Unverändert bleibt auch das Klagerecht der Umweltvereinigungen, wobei die Bedingungen für deren Anerkennung künftig befristet werden sollen. Künftige Gerichtsverfahren sollen klar definiert werden, sodass einmal getroffene Genehmigungsentscheidungen nicht erneut angefochten werden können, um endlose Klagerunden zu vermeiden.

