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9 Da müssen wir wohl Klartext reden. "Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verstößt Ungarn mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht. Insbesondere die "rechtswidrige Inhaftierung" von Schutzbedürftigen verurteilte der EuGH."
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1 Nein, Ungarn wurde nicht für die Sicherung der Außengrenzen kritisiert, alleine für die Art und Weise der "Sicherung".