Luxemburg (dpa) - Kommt ein Haustier bei einer Flugreise abhanden, können Besitzer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr Schadenersatz als bei Reisegepäck verlangen. Ein Hund gehöre beim Flugtransport zu der gleichen Kategorie wie Koffer und Taschen, entschieden die Richterinnen ...

Kommentare

(3) truck676 · 17. Oktober um 00:57
Wer tut seinem Hund so etwas wie eine Flugreise an?
(2) vdanny · 16. Oktober um 14:46
Weder Gepäck noch ein Hund kann verloren gehen, wenn das Personal achtsam damit umgeht :(
(1) axelnes · 16. Oktober um 14:20
Hunde sind Familienmitglieder und sollten anders behandelt werden. Das geht gar nicht.
 
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