Karlsruhe (dts) - Mehrere Tierheilpraktiker haben vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen eine Neuregelung im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zur Anwendung von homöopathischen Mitteln geklagt. Der Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei ...

Kommentare

(1) satta · 16. November 2022
"Die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung von Belangen des Tierschutzes und einer Schädigung der Gesundheit von Tier und Mensch seien als "gering einzuschätzen"." -- was daran liegt, dass von diesen Mittelchen keine nachweisbare medizinische Wirkung ausgeht. Der Placeboeffekt dürfte insbesondere bei Tieren nochmals geringer ausfallen, da diese ja nicht mit einer Heilung durch Einnahme rechnen dürften. Schlimm, dass in Dtl. solche Quacksalber überhaupt noch am Markt agieren dürfen.
 
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