Düsseldorf (dpa) - Ein wegen Tabakgestanks gekündigter Düsseldorfer Mieter kann erstmal in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht gab in einer Verhandlung des Falls zu erkennen, dass es die Kündigung des 75 Jahre alten passionierten Rauchers aus formellen Gründen für unwirksam hält. Das Urteil soll ...