Hintergrund: Zuwanderung mit Punktesystem
Berlin (dpa) - Einwanderungsländer wie Kanada, Australien und Neuseeland regeln ihre Zuwanderung seit Jahren mit einem Punktesystem. Bei diesem Verfahren werden unter anderem Schulbildung, berufliche Qualifikation, Sprachkenntnisse und Alter nach einem genau festgelegten Katalog mit Punkten bewertet.
Kanada verteilt bereits seit 1967 Punkte an Einreisewillige. Nur wer es bei einer möglichen Höchstzahl von 100 auf mindestens 67 Punkte bringt, kann ein Einwanderungsvisum beantragen. Am stärksten fällt dabei die Bildung ins Gewicht. Ein Doktortitel ist die Höchstpunktzahl 25 wert, für einen einfachen Schulabschluss werden fünf Zähler angerechnet.
Berufserfahrung wird mit maximal 21 Punkten angerechnet - für vier Jahre in Vollzeitbeschäftigung. Zehn Zusatzpunkte gibt es, wenn die feste Stellenzusage eines kanadischen Arbeitgebers vorliegt. Gute Kenntnisse in Englisch und Französisch werden mit bis zu 24 Punkten gewertet. Besonders begehrt - mit der Höchstzahl von zehn Punkten - sind Arbeitskräfte zwischen 21 bis 49 Jahren.
Ähnlich gestaffelt ist das 120-Punkte-System in Australien. Hier gibt es 60 Punkte für die Qualifikation in den meisten Ausbildungsberufen. Zehn Punkte kommen dazu, wenn man mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann. Besteht für den Job ein besonderer Bedarf, gibt es 20 Zusatzpunkte. Englischkenntnisse bringen bis zu 25 Zähler. Die höchste Alterspunktzahl (30) erhält, wer 18 bis 29 Jahre alt ist.
Nach Neuseeland darf einwandern, wer gut englisch spricht, keine Vorstrafen und keine größeren gesundheitlichen Probleme hat - und mindestens 100 Punkte zusammenbekommt. Dabei fällt eine anerkannte Berufsausbildung mit 50 Zählern ins Gewicht, für ein Jobangebot in Neuseeland gibt es weitere 50. Gestaffelte Zusatzpunkte werden für Berufserfahrung gegeben, bis zu 30 für zehn Jahre im Job. In der Alterskategorie vergibt Neuseeland mit 30 Zählern die höchste Punktzahl an die 20- bis 29-Jährigen.