Hintergrund: Pro und Contra zum Steuerabkommen

Berlin (dpa) - Kritiker des umstrittenen Steuerabkommens mit der Schweiz freuen sich dieser Tage über weitere Argumentationshilfe. Medienberichten zufolge sollen Fahnder auf der jüngsten Steuer-CD Belege dafür gefunden haben, dass deutsches Schwarzgeld von der Schweiz nach Fernost geschleust wird. Nachfolgend Argumente der Befürworter und Gegner des Abkommens:

PRO: Mit dem Steuerabkommen werde im Kampf gegen Schwarzgeld mehr erreicht als es alle Vorgängerregierungen geschafft hätten. Die von Deutschland angestrebte Vereinbarung sei besser als ähnliche Abkommen der Schweiz mit Österreich, Großbritannien oder den USA. Ohne das Abkommen verjährten täglich neue Fälle von Steuerbetrug.

Die einmalige Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent des auf Schweizer Bankkonten gebunkerten Alt-Schwarzgeldes rückwirkend für zehn Jahre sei ein guter Kompromiss. Die Schweiz sei ein Rechtsstaat, zu dem auch die Wahrung des Bankgeheimnisses gehöre.

Vergleiche mit den USA beruhten auf falschen Annahmen. Da gehe es um mögliche Verstöße Schweizer Banken gegen Verpflichtungen aus einem Steuerabzugsverfahren.

Es gebe neue Möglichkeiten zur Beschaffung über Geldströme deutscher Schwarzgeldanleger von der Schweiz in Drittstaaten. Diese schreckten ab. Mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 sei keine Verlagerung von Vermögen in Drittstaaten ohne Meldung mehr möglich. Die Übergangsfristen seien keineswegs zu lang.

Die ab 2013 geplante Lösung garantiere eine Gleichbehandlung der Besteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz und Deutschland. Mit der Quellensteuer von etwa 26,4 Prozent (inklusive «Soli»-Zuschlag») auf in der Schweiz kassierte Zinsen und Dividenden werde eine effektive Besteuerung von Vermögenserträgen in der Schweiz auf Dauer sichergestellt. Zudem würden auch künftige Erbschaftsfälle erfasst.

Ein Aufkommen aus der Nachversteuerung von etwa 10 Milliarden Euro sei realistisch. Als Vorauszahlung überweisen Schweizer Banken 2 Milliarden Schweizer Franken (aktuell 1,67 Mrd. Euro). Hinzu kämen künftige Einnahmen aus der Abgeltungssteuer für alle Kapitalerträge. Konservative Schätzungen gingen von 700 Millionen Euro aus.

CONTRA: Vor allem die Nachbesteuerung sei zu niedrig und ungerecht gegenüber ehrlichen Steuerzahlern. Betrüger blieben anonym und könnten Schwarzgeld günstig reinwaschen. Sie könnten sich mit einer moderaten Abschlagszahlung von aller Schuld befreien. Anonymität werde festgeschrieben, das Schweizer Bankgeheimnis festgeschrieben. Die Steuermoral werde untergraben. Die Vereinbarungen der Schweiz mit den USA seien weit schärfer.

Wer seine Kapitaleinkünfte in den vergangenen Jahren bei einem deutschen Finanzamt ordentlich versteuert habe, musste erheblich mehr an den Fiskus abführen.

Nach Berechnungen des Berliner Steuerexperten Frank Hechtner würden die meisten Schwarzgeld-Besitzer bei Alt-Fällen mit dem niedrigsten Steuersatz von 21 Prozent belegt. Der Höchstsatz von 41 Prozent bei der einmaligen Pauschalbesteuerung von Altvermögen dürfte kaum Anwendung finden.

Die aus der Nachversteuerung erwarteten 10 Milliarden Euro seien eine «Milchmädchenrechnung». Transfers von Schweizer Konten ins Ausland bis Anfang 2013 unterlägen nicht der Nachbesteuerung. Deutsche Steuerbetrüger hätten also noch mehr als genug Zeit, ihr Schwarzgeld in noch bestehende Steueroasen zu schaffen.

Auch die ab 2013 erwarteten Kapitalerträge dürften gering ausfallen, da Schweizer Banken sich bereits darauf vorbereiteten, das Abkommen zu unterlaufen. Banken hätten Modelle entwickelt, um das Geld auch nach Inkrafttreten des Abkommens in der Schweiz zu halten, die geplante Quellensteuer aber zu umgehen.

Steuern / Kriminalität / Deutschland / Schweiz
10.08.2012 · 14:18 Uhr
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