Berlin (dpa) - Die Formel für den Amtseid des Bundespräsidenten ist in Artikel 56 des Grundgesetzes festgelegt. Vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates sagt das neue Staatsoberhaupt: «Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, ...

Kommentare

(2) green-belt · 23. März 2012
@1 Das nimmt ja hier Ausmaße an... Als STAATSoberhaupt hat er sich natürlich nur um die Gesetze des Bundes zu kümmern. Als MENSCH hat er sich genau so an die Gesetze des Bundeslandes zu halten, in dem er sich gerade befindet!
(1) WillyWinzig · 23. März 2012
Interessant, dass der Bundespräsident nur schwören muss, die Gesetze des Bundes zu achten. Ländergesetze darf er also beliebig ignorieren ohne einen Meineid zu begehen.
 
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