Hintergrund: Das neue Abrüstungsabkommen
- Beide Parteien reduzieren die Zahl ihrer Sprengköpfe innerhalb der kommenden sieben Jahre auf je 1550.
- Sie verringern die Zahl ihrer Trägersysteme auf maximal 800. Dazu zählen einsatzbereite und nicht einsatzbereite landgestützte Interkontinentalraketen (ICBM), U-Boot-Raketen (SLBM) und Fernbomber.
- Die Zahl der einsatzbereiten ICBMs, SLBMs und Fernbomber wird auf 700 begrenzt.
- Zur Überprüfung der Einhaltung sind unter anderem Inspektionen vor Ort und ein Datenaustausch vorgesehen.
- Der Vertrag gilt zehn Jahre und kann um maximal fünf weitere Jahre verlängert werden.
- Der Vertrag beinhaltet eine Rücktrittsklausel, wie sie in Abrüstungsverträgen üblich ist.
- Das Abkommen besteht aus drei Teilen: dem Vertragstext, einem Protokoll mit zusätzlichen Rechten und Pflichten, einem Anhang mit spezifischen Angaben zum Protokoll. Alle drei sind rechtlich bindend.
Quelle: http://dpaq.de/lghPa