Hintergrund: Bundesamt für Verfassungsschutz
Neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr ist der Verfassungsschutz der dritte deutsche Geheimdienst.
Der BfV untersucht Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung, die Sicherheit im Bundesgebiet und auswärtige Belange des Staates. Zu den Arbeitsfeldern gehören insbesondere Rechts- und Linksextremismus, Islamismus und andere Formen ausländischen Extremismus, Spionage sowie die Aktivitäten der Organisation Scientology.
Die Verfassungsschützer haben keine polizeilichen Befugnisse. Für Festnahmen muss das Bundeskriminalamt (BKA) eingeschaltet werden. Das 1950 gegründete BfV untersteht dem Innenministerium und wird von Bundesregierung, Bundestag sowie den Datenschutzbeauftragten kontrolliert.