Essen, 13.11.2024 (lifePR) - Eine polizeiliche Vorladung landet schnell im Briefkasten, sie sagt aber nichts über die tatsächliche Schuld der beschuldigten Person aus. Heute kann je der auf digitalem Weg eine Anzeige erstellen, welches Delikt tatsächlich vorliegt, muss dann die Staatsanwaltschaft ...