Karlsruhe - Das hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Demnach sind mehrere im HVSG geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für ...

Kommentare

(1) oells · 17. September um 09:56
Ein verfassungswidriges (Landes-)Verfassungsschutzgesetz - hat was.
 
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