Karlsruhe - Das hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Demnach sind mehrere im HVSG geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für ...