Haustiere bei Flugreisen: Gerichtshof setzt Grenzen für Schadenersatz
Dabei geht es um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die den rechtlichen Rahmen für den Verlust von Haustieren während Flugreisen absteckt. Haustiere werden, so die Richter in Luxemburg, rechtlich ähnlich wie Reisegepäck behandelt. Diese Positionierung hat erhebliche Auswirkungen auf den möglichen Schadensersatzanspruch der Besitzer.
Der Fall, der diesem Urteil zugrunde liegt, findet seinen Ursprung in Spanien. Eine Frau wollte mit ihrer Hündin von Buenos Aires nach Barcelona fliegen, doch das Tier verschwand, nachdem es sich aus seiner Transportbox befreit hatte. Infolgedessen verlangte die Frau 5.000 Euro immateriellen Schadenersatz von der Airline, da der Verlust für sie von erheblichem emotionalen Wert sei.
Allerdings beruft sich die Fluggesellschaft auf das Montrealer Übereinkommen. Dieses regelt unter anderem die Haftungsbeschränkungen für Transportgüter und Reisegepäck und wurde nach Auffassung des Unternehmens auch im Fall des verschwundenen Haustiers angewandt. Der Gerichtshof stellte klar, dass der Begriff 'Personen' auf 'Reisende' abziele und Haustiere unter die Regulierung für Reisegepäck fielen. Dementsprechend beschränkt sich der mögliche Schadenersatz auf die für Gepäck vorgesehenen Regeln, was bei Geschädigten durch das Urteil für Klarheit, aber womöglich auch für Enttäuschung sorgt.

