Haushalt in Not: Schleswig-Holsteins Notkredite auf dem Prüfstand
Das Landesverfassungsgericht Schleswig hat den Haushalt Schleswig-Holsteins für 2024 als verfassungswidrig erklärt. Gegenstand der Kritik ist die Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten, deren Gültigkeit im Haushaltsplan für 2024 mangels verfassungsgemäßer Tilgungspläne infrage gestellt wurde. Präsident Christoph Brüning betonte, dass Notlagen wie die Sturmflut an der Ostseeküste, der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die Corona-Pandemie durchaus anerkannt wurden, jedoch fehlte ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Finanzbedarf des Landes und den Notlagen.
Dies führte zur Nichtigkeit der Feststellung des Haushaltsplans. Die zentrale Klage, eingereicht von SPD und FDP, richtete sich gegen die verfassungsrechtliche Basis dieser Kredite. Sie beanstandeten alle drei aufgenommenen Notkredite als unrechtmäßig. Unterdessen zeigte sich Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider besonnen und kündigte eine eingehende Analyse des Urteils an.
Die Konsequenzen sollen diskutiert werden, um zukünftige Haushaltsplanungen verfassungskonform zu gestalten, insbesondere für das bevorstehende Haushaltsjahr 2025. Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken halten die Regierungskoalition von Schwarz-Grün und Finanzministerin Schneider an einem Notkredit für das laufende Jahr fest. Dieser beläuft sich auf 272 Millionen Euro und ist erneut mit den wirtschaftlichen Konsequenzen des russischen Angriffskrieges gerechtfertigt.
Der Abschluss des vorläufigen Haushalts für 2024 zeigt, dass insgesamt 493,8 Millionen Euro über Notkredite finanziert wurden – eine deutliche Reduzierung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Ermächtigung von 1,5 Milliarden Euro, die per Nachtragshaushalt letztlich auf 1,2 Milliarden Euro gesenkt wurde.